IT-Projekte & Anwendungs-entwicklung

IT-Projekte sind angemessen zu steuern, insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken im Hinblick auf Dauer, Ressourcenverbrauch und Qualität. Auch das Portfolio der IT-Projekteist angemessen zu überwachen und zu steuern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch aus gegenseitigen Abhängigkeiten verschiedener Projekte Risiken resultieren können.

12 Sachliche Ordnung (Kontenfunktion)
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – Sachliche Ordnung (Kontenfunktion)

Der Grundsatz der Klarheit verlangt u. a. eine systematische Erfassung sowie übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchungen.

Verweise

FAIT 1: 3.2.4
HGB: § 238, § 239
GoBS: Tz. 2.4
AO: § 145

13 Zeitliche Ordnung (Journalfunktion)
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – Zeitliche Ordnung (Journalfunktion)

Das Journal ist ein Teil der ordnungsgemäßen Buchführung, in dem alle Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge aufgezeichnet werden.

Verweise

FAIT 1: 3.2.3
HGB § 239 Abs. 2
GoBS: Tz. 2.3
AO: § 145

14 Nachvollziehbarkeit
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – Nachvollziehbarkeit

Die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein. Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen durch einen Beleg nachgewiesen sein oder nachgewiesen werden können.

Verweise

HGB: §§ 238, 239 (Abs. 3)
FAIT 1: 3.2.1
BAIT (2017) §5.28, 29, 37-40, 7.50 bzw.
BAIT (2020) §6.6-6.7, 7.7-7.10, 8.6
GoBS: Tz. 2.2
AO: § 145

15 Zeitgerechtigkeit der Buchungen
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – Zeitgerechtigkeit der Buchungen

Das Erfordernis „zeitgerecht“ zu buchen verlangt, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung besteht.

Verweise

FAIT 1: 3.2.1
HGB §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2
GoBS: Tz. 3.1

16 IT-gestützte Geschäftsprozesse
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – IT-gestützte Geschäftsprozesse

Geschäftsprozesse helfen Unternehmen ihre Aktivitäten zu strukturieren und in Form von klar definierten Arbeitsabläufen zu organisieren. Ein Geschäftsprozess hat einen bestimmten Input (Eingabe) und einen Output (Ergebnis), der einen klar definierten Mehrwert liefert.

Verweise

FAIT 1: 4.4
FAIT 3: Tz. 9, 7.4
BAIT (2017) §7.45-7.51 bzw.
BAIT (2020) §8.1-8.8
BSI: ISMS.1

17 System & Program Development
IT-Projekte & Anwendungsentwicklung – System & Program Development

Beschäftigt sich mit der Herstellung oder Entwicklung von Software, der Organisation und Modellierung der zugehörigen Datenstrukturen und dem Betrieb von Softwaresystemen.

Verweise

FAIT 1: 4.3
UrhG: §§ 69a-g, §§ 87a-e, § 137d
ISO 27002: 14.1-14.3
ITIL (Service Transition)
BAIT (2017) §6.31-6.44 bzw.
BAIT (2020) §7.1-7.14