IT-Projekte & Anwendungs-entwicklung
IT-Projekte sind angemessen zu steuern, insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken im Hinblick auf Dauer, Ressourcenverbrauch und Qualität. Auch das Portfolio der IT-Projekteist angemessen zu überwachen und zu steuern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch aus gegenseitigen Abhängigkeiten verschiedener Projekte Risiken resultieren können.
12 Sachliche Ordnung (Kontenfunktion)
Der Grundsatz der Klarheit verlangt u. a. eine systematische Erfassung sowie übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchungen.
Verweise
FAIT 1: 3.2.4
HGB: § 238, § 239
GoBS: Tz. 2.4
AO: § 145
13 Zeitliche Ordnung (Journalfunktion)
Das Journal ist ein Teil der ordnungsgemäßen Buchführung, in dem alle Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge aufgezeichnet werden.
Verweise
FAIT 1: 3.2.3
HGB § 239 Abs. 2
GoBS: Tz. 2.3
AO: § 145
14 Nachvollziehbarkeit
Die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein. Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen durch einen Beleg nachgewiesen sein oder nachgewiesen werden können.
Verweise
HGB: §§ 238, 239 (Abs. 3)
FAIT 1: 3.2.1
BAIT (2017) §5.28, 29, 37-40, 7.50 bzw.
BAIT (2020) §6.6-6.7, 7.7-7.10, 8.6
GoBS: Tz. 2.2
AO: § 145
15 Zeitgerechtigkeit der Buchungen
Das Erfordernis „zeitgerecht“ zu buchen verlangt, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung besteht.
Verweise
FAIT 1: 3.2.1
HGB §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2
GoBS: Tz. 3.1
16 IT-gestützte Geschäftsprozesse
Geschäftsprozesse helfen Unternehmen ihre Aktivitäten zu strukturieren und in Form von klar definierten Arbeitsabläufen zu organisieren. Ein Geschäftsprozess hat einen bestimmten Input (Eingabe) und einen Output (Ergebnis), der einen klar definierten Mehrwert liefert.
Verweise
FAIT 1: 4.4
FAIT 3: Tz. 9, 7.4
BAIT (2017) §7.45-7.51 bzw.
BAIT (2020) §8.1-8.8
BSI: ISMS.1
17 System & Program Development
Beschäftigt sich mit der Herstellung oder Entwicklung von Software, der Organisation und Modellierung der zugehörigen Datenstrukturen und dem Betrieb von Softwaresystemen.
Verweise
FAIT 1: 4.3
UrhG: §§ 69a-g, §§ 87a-e, § 137d
ISO 27002: 14.1-14.3
ITIL (Service Transition)
BAIT (2017) §6.31-6.44 bzw.
BAIT (2020) §7.1-7.14